ITZEHOER WASSER-WANDERER e.V.
Grundregeln für den Wassersport
Alle Wassersporttreibenden werden gebeten, die nachfolgenden Grundregeln bei der Ausübung ihres Sports auf schleswig-holsteinischen Gewässern im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Schutz von Natur und Umwelt zu beachten:
- Verhalte Dich beim Befahren der Seen und Fließgewässer im Land so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Wende insbesondere die Sorgfalt an, die erforderlich ist, um Beeinträchtigungen von Flora und Fauna des Gewässers und ihrer Ökosysteme, insbesondere eine Beeinträchtigung der Ufer und der Ufervegetation zu vermeiden.
- Vermeide das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen bewachsenen Uferpartien und ebenso in Kies-, Sand- und Schlammbänke sowie Ufergehölze, seichte Gewässer, insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
- Halte einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen von etwa 30 bis 50 m inne. Lässt sich dieser Mindestabstand auf Fließgewässern oder beim Passieren von Engstellen auf Seen nicht einhalten, halte Dich in der Mitte des Gewässers oder der Engstellen.
- Befolge in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Nimm in Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
- Beim Landen müssen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen benutzt werden, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
- Nähere Dich auch von Land her nicht Schilfgürteln oder der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren, Pflanzen und deren Ökosysteme einzudringen und diese zu gefährden. Entsprechende Vorschriften des Fischereirechtes bleiben unberührt.
- Beobachte und fotografiere Tiere nur aus der Ferne.
- Hilf, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser. Sie müssen, in bestehenden Sammelstellen in Sportboothäfen, an Wasserwanderrastplätzen oder Campingplätzen abgegeben werden.
- Badestellen dürfen während des Badebetriebes nicht befahren werden.
- Befahre keine Seen mit einer Fläche von weniger als 10 ha, es sei denn, Du musst sie im Zuge einer Wasserwanderung auf einem Fließgewässer auf dem kürzesten Wege durchfahren.
- Gib als Wassersportler Fahrzeugen der Wasserschutzpolizei, der Wasserbehörden und des Rettungsdienstes sowie den Fahrzeugen des gewerblichen Personenverkehrs und der Berufsfischer, die die Fischerei mit Schleppnetzen oder Waden ausüben, grundsätzlich Raum.
- Informiere Dich bei Deinem Verein, der Gemeinde oder der Kurverwaltung über die für das jeweilige Gewässer geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie über besonders empfindliche Gebiete im Gewässer.
Itzehoer Wasser-Wanderer e.V.
www.itzehoer-wasser-wanderer.de