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ITZEHOER WASSER-WANDERER e.V.

Grundregeln für den Wassersport

Alle Wassersporttreibenden werden gebeten, die nachfolgenden Grund­regeln bei der Ausübung ihres Sports auf schles­wig-hol­stei­ni­schen Ge­wäs­sern im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Schutz von Natur und Umwelt zu beachten:
  1. Verhalte Dich beim Befahren der Seen und Fließgewässer im Land so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Um­stän­den unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Wen­de ins­be­son­de­re die Sorgfalt an, die erforderlich ist, um Be­ein­träch­ti­gun­gen von Flora und Fauna des Gewässers und ihrer Öko­sys­teme, ins­be­son­de­re eine Be­ein­träch­ti­gung der Ufer und der Ufer­ve­ge­ta­tion zu vermeiden.
  2. Vermeide das Einfahren in Röh­richt­be­stän­de, Schilf­gür­tel und in alle sonstigen bewachsenen Ufer­par­tien und ebenso in Kies-, Sand- und Schlammbänke sowie Ufergehölze, seichte Gewässer, ins­be­son­de­re sol­che mit Was­ser­pflan­zen.
  3. Halte einen aus­rei­chen­den Mindestabstand zu Röh­richt­be­stän­den, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen von etwa 30 bis 50 m inne. Lässt sich dieser Min­dest­ab­stand auf Fließgewässern oder beim Pas­sie­ren von Eng­stel­len auf Seen nicht ein­hal­ten, halte Dich in der Mit­te des Ge­wäs­sers oder der Eng­stel­len.
Paddler auf naturbelassenem Gewässer

  1. Befolge in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vor­schrif­ten. Häu­fig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganz­jäh­rig, zu­min­dest zeit­wei­se völ­lig un­ter­sagt oder nur unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen mög­lich.
  2. Nimm in Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung bei der Aus­übung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher be­son­ders schutz­wür­dig.
  3. Beim Landen müssen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen benutzt werden, an denen sicht­bar kein Scha­den an­ge­rich­tet wer­den kann.
  4. Nähere Dich auch von Land her nicht Schilfgürteln oder der sons­ti­gen dichten Ufer­ve­ge­ta­tion, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fi­schen, Kleintieren, Pflanzen und deren Ökosysteme ein­zu­drin­gen und diese zu gefährden. Entsprechende Vor­schrif­ten des Fi­sche­rei­rech­tes bleiben unberührt.
  5. Beobachte und fotografiere Tiere nur aus der Ferne.
  6. Hilf, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Was­ser. Sie müssen, in bestehenden Sam­mel­stel­len in Sport­boot­hä­fen, an Was­ser­wan­der­rast­plät­zen oder Campingplätzen ab­ge­ge­ben werden.
  7. Badestellen dürfen während des Badebetriebes nicht befahren werden.
  8. Befahre keine Seen mit einer Fläche von weniger als 10 ha, es sei denn, Du musst sie im Zuge einer Wasserwanderung auf einem Fließ­ge­wäs­ser auf dem kürzesten Wege durch­fah­ren.
  9. Gib als Wassersportler Fahrzeugen der Wasserschutzpolizei, der Was­ser­be­hör­den und des Rettungsdienstes sowie den Fahr­zeu­gen des ge­werb­li­chen Per­so­nen­ver­kehrs und der Be­rufs­fi­scher, die die Fischerei mit Schlepp­net­zen oder Waden ausüben, grund­sätz­lich Raum.
  10. Informiere Dich bei Deinem Verein, der Gemeinde oder der Kur­ver­wal­tung über die für das jeweilige Gewässer geltenden recht­li­chen Be­stim­mun­gen sowie über besonders empfindliche Gebiete im Ge­wäs­ser.

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