Die Bauarbeiten im und am Bootshaus sind fast abgeschlossen. Die Waschgelegenheiten mit fließend Warm- und Kaltwasser und die Toiletten lassen es nun zu, anderen Kanusportlern unser Gelände zum Zelten anzubieten. Deshalb wurde beim Wanderwart des Landes-Kanu-Verbandes Schleswig-Holstein Michael Dundalski ein Antrag gestellt, die Itzehoer Wasser-Wanderer ab sofort als DKV-Kanustation anzuerkennen.
Dieser Antrag wurde befürwortet und an den Deutschen Kanu-Verband weitergereicht. Die Mitteilung, dass wir uns "DKV-Kanustation" nennen dürfen, liess nicht lange auf sich warten...
Was Kanustationen sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen soll im folgenden kurz erläutert werden.
Angesichts einer gestiegenen Attraktivität von Kanuwanderfahrten und der gleichzeitigen Notwendigkeit, Übernachtungen in der freien Natur zu unterbinden hat der Deutsche Kanu-Verband 1996 sein traditionelles System der DKV-Kanustationen wiederbelebt. "Mit dem System der DKV-Kanustationen erleichtert der Deutsche Kanu-Verband seinen Mitgliedern, aber auch nichtorganisierten Kanuwanderern, die Fahrtenplanung und Durchführung von Kanuwandertouren ganz erheblich. Auch wird hierdurch ein Beitrag zur Entlastung der Natur erbracht", lobte DKV-Vizepräsident Karl-Albrecht Kumm (Berlin) diese Maßnahme.
Kanu-Stationen das sind - etwas verkürzt gesagt - Zeltplätze von Kanuten für Kanuten. Kanuvereine, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können dieses Zeichen beim DKV beantragen:
| Es muss eine ausreichende Anlegemöglichkeit vorhanden sein (z.B. Steg, Rampe oder Treppe). |
| Das DKV-Schild muss vom Wasser aus gut sichtbar sein. |
| Auf dem Gelände muss ausreichend Platz sein, um mehrere Kleinzelte aufstellen zu können. |
| Sanitäre Einrichtungen mit Toilette, Waschmöglichkeit, Dusche und Trinkwasser müssen erreichbar sein. Sofern diese Erreichbarkeit von außen nicht sichergestellt ist, muss ein Hinweis vorhanden sein, wie der dazugehörige Schlüssel zu erhalten ist. |
| Die Plätze müssen über ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten (Abfall) verfügen. |
| Das Gelände sollte gut zugänglich sein, d.h. , es darf gegen die Straße nicht abgesperrt sein. |
| Wichtig ist, dass die Preise für Übernachtungen am Bootshaus einem Aushang zu entnehmen sind. Dabei müssen für Nicht-DKV-Mitglieder höhere Preise erhoben werden als für Mitglieder. Eine entsprechende Kontrolle der DKV-Ausweise muss vorgenommen werden. |
| Die Vereine sollten über Möglichkeiten verfügen, um bei schlechtem Wetter einen Aufenthalt im Bootshaus zu ermöglichen. Wünschenswert wäre es darüber hinaus, wenn die Küche bzw. Kochmöglichkeit mitbenutzt werden könnte. |
| Als weitere Serviceleistung sollte ein Aushang vorhanden sein, auf dem ein Lageplan und Möglichkeiten zum Kanufahren in der Umgebung aufgeführt sind. Angaben über Telefon, Arzt, Apotheke, Einkaufsmöglichkeiten sowie Zug- und Busverbindungen sollten ebenfalls vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass eine Beschreibung vorliegt, wie der Bahnhof oder die Bushaltestelle zu erreichen sind. |
Das sind alles Bedingungen, die nach dem Umbau erfüllt sind bzw. sich leicht erfüllen lassen. Beim Vereinsgeburtstag wird das Schild auf der Störseite am Bootshaus angebracht. Daneben werden die Adressen und Telefonnummern der Vorstandsmitglieder und die Zeltgebühren ausgehängt.
Informationen über die DKV-Kanustationen gibt es im Internet auf der DKV-Web-Site unter:
http://www.kanu.de/go/dkv/home/dkv/vereine/dkv_kanustationen.xhtml
Bei der Planung von Wanderfahrten lohnt sich ein Blick auf diese Listen, da auf diese Weise günstige Zeltgelegenheiten gefunden werden können.
Nun können auch wir Kanusportlern die Gastfreundschaft bieten, die wir auf früheren Fahrten bei anderen Vereinen erleben durften!