
ITZEHOER WASSER-WANDERER e.V.
Naturschutzgebiet Elbinsel Pagensand
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Informationen zum Corona-Virus
Stand: 01. Januar 2023






Pagensand ist eine Insel in der Unterelbe. Die Insel war ursprünglich eine Sandbank, die ab 1900 durch Aufbringen ausgebaggerten Elbschlicks zur Vertiefung der Fahrrinne vergrößert und erhöht wurde. Heute ist sie knapp sechs Kilometer lang und bis zu einem Kilometer breit. Die Insel ist unbewohnt.
Am 9. Mai 1997 trat die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" in Kraft.
Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. hat sich dafür eingesetzt, dass Wassersportler auch weiterhin auf Pagensand anlanden und auf der Insel für eine Nacht kleine Zelte aufschlagen können. Eine Ausnahmegenehmigung musste früher für jede Wanderfahrt einzeln beantragt werden. Für zwei Anlandestellen wurde eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt, die nach vielen Jahren am 31. Dezember 2020 auslief.
Am 11. Juni 2021 teilte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg mit, dass die Allgemeinverfügung provisorisch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Corona habe vieles verzögert. Man habe sich zu dieser pragmatischen Lösung entschieden, damit Wasserwanderer sich im rechtssicheren Raum an den Anlandestellen B und D bewegen können.
Diese Zwischenlösung ist ausgelaufen und aktuell müssten demnach Übernachtungen auf Pagensand im Einzelfall bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg nach § 6 Absatz 2 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" beantragt und genehmigt werden.
Im Info-Faltblatt des Kreises Pinneberg zum Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" heißt es dazu im Abschnitt "Wassersport im Einklang mit der Natur": "Eine beschränkte Freizeitnutzung ist daher nur auf den ausgewiesenen Anlandestellen erlaubt. Wasserwanderer, die darauf angewiesen sind, auf Pagensand zu übernachten, können eine Nacht ohne Genehmigung an den Anlandebereichen B und D zelten."
Zur Wassersportsaison 2022 sollte nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg eine neue Allgemeinverfügung beschlossen und aktualisierte Schilder aufgestellt sein. Das ist noch nicht geschehen.
Die Unterelbe ist wegen starker Tidenströmung, Wind, Wellen und der Seeschifffahrt kein Gewässer für Anfänger!
Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Auszüge aus der Landesverordnung und die Ausnahmegenehmigung zum Zelten.
Bei der Planung von Touren im Bereich der Unterelbe sollte man sich auch beim Ring der Einzelpaddler / Faltbootgilde e.V. Hamburg über das niedersächsische Naturschutzgebiet "Elbe und Inseln" informieren.

Der Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e.V. hat sich dafür eingesetzt, dass Wassersportler auch weiterhin auf Pagensand anlanden und auf der Insel für eine Nacht kleine Zelte aufschlagen können. Eine Ausnahmegenehmigung musste früher für jede Wanderfahrt einzeln beantragt werden. Für zwei Anlandestellen wurde eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt, die nach vielen Jahren am 31. Dezember 2020 auslief.
Am 11. Juni 2021 teilte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg mit, dass die Allgemeinverfügung provisorisch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Corona habe vieles verzögert. Man habe sich zu dieser pragmatischen Lösung entschieden, damit Wasserwanderer sich im rechtssicheren Raum an den Anlandestellen B und D bewegen können.
Diese Zwischenlösung ist ausgelaufen und aktuell müssten demnach Übernachtungen auf Pagensand im Einzelfall bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg nach § 6 Absatz 2 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" beantragt und genehmigt werden.
Im Info-Faltblatt des Kreises Pinneberg zum Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" heißt es dazu im Abschnitt "Wassersport im Einklang mit der Natur": "Eine beschränkte Freizeitnutzung ist daher nur auf den ausgewiesenen Anlandestellen erlaubt. Wasserwanderer, die darauf angewiesen sind, auf Pagensand zu übernachten, können eine Nacht ohne Genehmigung an den Anlandebereichen B und D zelten."
Zur Wassersportsaison 2022 sollte nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg eine neue Allgemeinverfügung beschlossen und aktualisierte Schilder aufgestellt sein. Das ist noch nicht geschehen.
Die Unterelbe ist wegen starker Tidenströmung, Wind, Wellen und der Seeschifffahrt kein Gewässer für Anfänger!
Im Folgenden informieren wir über die wichtigsten Auszüge aus der Landesverordnung und die Ausnahmegenehmigung zum Zelten.
Bei der Planung von Touren im Bereich der Unterelbe sollte man sich auch beim Ring der Einzelpaddler / Faltbootgilde e.V. Hamburg über das niedersächsische Naturschutzgebiet "Elbe und Inseln" informieren.
Landesverordnung über das
Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" Auszüge aus ElbPagenNatSchGV SH, Gl.Nr. 791-4-179 | ||
§ 3 - Schutzzweck | ||
(1) | Schutzzweck ist es, die Natur in diesem Gebiet in ihrer Gesamtheit dauerhaft zu erhalten. Insbesondere gilt es | |
1. | die Flachwasserbereiche an der Pagensander Nebenelbe als wichtigen Fortpflanzungs- und Aufwuchsbereich für Elbfische, | |
2. | das Süßwasserwatt mit seinen Flechtbinsen- und Brackwasserröhrichtgesellschaften, | |
3. | die Strände als Rastplätze für Wat- und Wasservögel, | |
4. | die Auwälder und sonstige naturnahe Gehölzbestände, | |
5. | die tidebeeinflussten Priele, die Gewässer und Überschwemmungsflächen mit den Röhrichten und Hochstaudenriedern, Dünenbereiche sowie strukturreiche Stauden- und Gebüschkomplexe der höherliegenden Sandflächen, | |
6. | die natürliche Dynamik der Elbinsel und | |
7. | die auf diese Lebensräume spezialisierten charakteristischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die hier brütenden und rastenden Vogelarten, sowie ihre Ökosysteme zu erhalten und zu schützen. | |
(3) | Soweit es zum Schutz dieses Gebietes und seiner Bestandteile, insbesondere zur Erhaltung oder Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich ist, sind entsprechende Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen. | |
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§ 4 - Verbote | ||
(1) | In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere ist es verboten: | |
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16. | die Wasserflächen außerhalb der Bundeswasserstraße Elbe mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren; | |
17. | im Naturschutzgebiet zu baden oder mit Tauchgeräten zu tauchen; | |
18. | Zelte oder Wohnwagen aufzustellen, Sachen aller Art zu lagern, Feuer zu machen oder Hunde nicht angeleint mitzuführen; | |
19. | das Naturschutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder im Naturschutzgebiet zu reiten oder zu fahren. | |
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§ 5 - Zulässige Handlungen | ||
(1) | Unberührt von den Verboten des § 4 bleiben | |
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12. | das Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen, der Aufenthalt im Rahmen des Wassersportes und das Baden an den bestimmten, örtlich gekennzeichneten Uferabschnitten, die in der Übersichtskarte Blatt 4 durch die Buchstaben A bis E gekennzeichnet und waagerecht schraffiert dargestellt sind; | |
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§ 6 - Ausnahmen und Befreiungen | ||
: | ||
(2) | Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg kann im Einzelfall von den Verboten des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr 18 für die Aufstellung und Benutzung von Zelten durch Wasserwanderer im Rahmen der Bestimmungen des § 36 Abs. 2 und 3 des Landesnaturschutzgesetzes Ausnahmen zulassen, wenn die danach zulässigen Handlungen nicht zu nachteiligen Störungen der Pflanzen- und Tierwelt führen können; dabei sind die Bestimmungen des § 15 a des Landesnaturschutzgesetzes zu beachten. | |
: | ||
§ 7 - Ordnungswidrigkeiten | ||
(1) | Ordnungswidrig nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 des Landesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich entgegen | |
: | ||
18. | § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 18 Zelte oder Wohnwagen aufstellt, Sachen aller Art lagert, Feuer macht oder Hunde nicht angeleint mitführt. | |
: |

Ausnahmegenehmigung

Die Ausnahmegenehmigung war zuerst bis zum 31. März 2000 befristet und wurde dann um weitere 10 Jahre verlängert. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Wanderpaddlern in den letzten Jahren wurde die Dauerausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2020 erteilt und im Juni 2021 erst einmal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Viele der Nebenbestimmungen der Ausnahmegenehmigung sind für uns Wasserwanderer Selbstverständlichkeiten. Sicherlich ist es auch möglich, zusammen mit dem eigenen Abfall auch noch die eine oder andere von der Flut angeschwemmte oder von Tagesbesuchern liegengelassene Getränkedose oder Plastikflasche zusätzlich einzupacken und von der Insel mitzunehmen.

Südspitze von Pagensand
Die Anlandestelle D liegt am südlichen Ende des Sandstrandes
Achtung: Auf Pagensand gibt es viele Zecken!
Eine Zeckenzange sollte auf die Insel mitgenommen werden.
Bitte beachten Sie die dazu Informationen über Zecken und Zeckenstiche
und die Hinweise zur "Vorbeugung" und "Entfernung".
Hier der Text der bisherigen Ausnahmegenehmigung:
Diese Ausnahmegenehmigung ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen und aktuell müssten Übernachtungen auf Pagensand im Einzelfall bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg nach § 6 Absatz 2 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" beantragt und genehmigt werden.
Im Info-Faltblatt des Kreises Pinneberg zum Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" heißt es dazu im Abschnitt "Wassersport im Einklang mit der Natur": "Eine beschränkte Freizeitnutzung ist daher nur auf den ausgewiesenen Anlandestellen erlaubt. Wasserwanderer, die darauf angewiesen sind, auf Pagensand zu übernachten, können eine Nacht ohne Genehmigung an den Anlandebereichen B und D zelten."
Kreis Pinneberg - Der Landrat als untere Naturschutzbehörde Moltkestraße 10 25421 Pinneberg Telefon (04101) 212-381 |
Hiermit erteile ich nicht motorisierten Wasserwanderern/Innen für eine einmalige Übernachtung die Genehmigung zum Zelten. Die Zelte dürfen nur im Bereich der Anlandestellen B und D (im Lageplan schwarz schraffiert gekennzeichnet) aufgestellt werden Rechtsgrundlage für diese Genehmigung bildet der § 6 Abs. 2 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" vom 9. Mai 1997 (GVOBL. Schl.-H., Seite 306 ff) in Verbindung mit § 36 Abs. 2 und 3 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 16.06.1993 (GVOBL. Schl.-H., Seite 233) in der derzeit gültigen Fassung. NEBENBESTIMMUNGEN Gemäß § 107 des Landesverwaltungsgesetzes vom 2. Juni 1992 (GVOBL. Schl.-H., Seite 243 ff) in der derzeit gültigen Fassung ergehen die nachstehend aufgeführten Nebenbestimmungen: a) Befristung
Wird gegen die mit dieser Allgemeinverfügung festgesetzten Nebenbestimmungen vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 57 Abs. 1 Ziffer 2 des LNatSchG mit den Folgen einer möglichen Geldbuße bis zu einer Höhe 5.000,- Euro gemäß § 57 Abs. 5 LNatschG. |
Informationen
Der Naturschutzbund (NABU) Hamburg betreut mit einer Gruppe Pagensand das Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand". Auf einer Internetseite "Pagensand" informiert die Gruppe mit Infobriefen über Entwicklungen auf der Elbinsel.Startseite | News | Programm | Links | Vorstand | Kanusport | Verein | Kanu- & Kajak-Touren | Zeitung
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www.itzehoer-wasser-wanderer.de
